Gewerbeamt: Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden
Das zuständige Amt hängt an der Betriebsstätte – nicht am Wohnort. Hier finden Sie die Zuständigkeit für über 2.057 Städte und Gemeinden, dazu Ablauf, Unterlagen, Gebühren und Fristen zu jedem Anliegen.
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Zuständiges Gewerbeamt nach Bundesland
Zuständigkeit und Online-Verfahren unterscheiden sich je Land – besonders dort, wo Gemeindeverbände die Gewerbemeldung übernehmen.
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Häufige Fragen
Was macht das Gewerbeamt eigentlich?
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO entgegen – Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung –, stellt den Gewerbeschein aus und leitet die Daten an Finanzamt, Kammern und Berufsgenossenschaft weiter. Erlaubnisse für besondere Gewerbe erteilt je nach Kommune das Gewerbeamt selbst oder das Landratsamt.
Welches Gewerbeamt ist für mich zuständig?
Immer das der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt – nicht Ihr Wohnort, falls beides auseinanderfällt. In Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Thüringen führt häufig die Verbandsgemeinde, das Amt, die Samtgemeinde oder die Verwaltungsgemeinschaft das Gewerbeamt.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest, üblich sind 20 bis 65 Euro. Ummeldungen kosten meist 10 bis 40 Euro, Abmeldungen sind vielerorts kostenlos.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die einfache Anmeldung genügen Personalausweis oder Reisepass. Hinzu kommen je nach Fall: Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerben, Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Selbstständigkeit, Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen und eine Vollmacht bei Vertretung.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
In vielen Kommunen ja, über das jeweilige Landes- oder Kommunalportal. Der Ausbaustand unterscheidet sich stark – kleinere Gemeinden bieten teils nur ein PDF zum Ausdrucken. Die offizielle Website Ihrer Stadt ist auf jeder Stadtseite hier verlinkt.
Brauchen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?
Nein. Wer unter § 18 EStG fällt, meldet kein Gewerbe an und zahlt keine Gewerbesteuer. Über die Einordnung entscheidet das Finanzamt, nicht das Gewerbeamt – bei Grenzfällen wie IT-Beratung oder Coaching lohnt die vorherige Klärung.
Wann muss ich anmelden – vorher oder nachher?
Bei Aufnahme der Tätigkeit. Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Was passiert nach der Anmeldung?
Sie erhalten den Gewerbeschein und Post vom Finanzamt. Selbst tätig werden müssen Sie beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER (innerhalb eines Monats) und bei der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft (innerhalb einer Woche).
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.