Anliegen

Nebengewerbe anmelden

Selbstständigkeit neben Anstellung oder Studium – meldepflichtig wie jedes Gewerbe, mit eigenen Fallstricken bei Sozialversicherung und Arbeitgeber.

20–65 €Gebühr
meist sofortDauer
GemeindeZuständigkeit

Für das Gewerbeamt gibt es kein Nebengewerbe – die Anmeldung ist identisch. Interessant wird die Unterscheidung erst danach, und zwar an drei Stellen.

Arbeitsrecht: Ein generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, Konkurrenztätigkeit im Geschäftsfeld des Arbeitgebers dagegen regelmäßig untersagt. Viele Verträge sehen eine Anzeigepflicht vor – ein Blick hinein spart späteren Ärger.

Sozialversicherung: Bleibt die Selbstständigkeit „nebenberuflich“ (Faustregel: weniger als 20 Wochenstunden und geringeres Einkommen als aus der Anstellung), bleibt es bei der Beitragspflicht aus dem Angestelltenverhältnis. Kippt das Verhältnis, kann die Krankenkasse die Selbstständigkeit als hauptberuflich einstufen – mit eigenen Beiträgen.

Steuer: Die Gewinne kommen zur Anlage G in die Einkommensteuererklärung. Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen sorgt dafür, dass die meisten Nebengewerbe faktisch keine Gewerbesteuer zahlen.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Gewerbe regulär nach § 14 GewO anmelden
  2. Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln prüfen
  3. Krankenversicherung informieren – dort entscheidet sich, ob die Selbstständigkeit als nebenberuflich gilt
  4. Steuerliche Erfassung über ELSTER

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Angestellten empfehlenswert: Zustimmung oder Kenntnisnahme des Arbeitgebers
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: entsprechende Erlaubnis

Häufige Fragen

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Rechtlich nur, wenn der Arbeitsvertrag es vorsieht – praktisch fast immer ratsam. Konkurrenztätigkeit ist auch ohne Klausel unzulässig.

Ab wann gilt die Selbstständigkeit als hauptberuflich?

Die Krankenkassen orientieren sich an Arbeitszeit und Einkommen im Verhältnis zur Anstellung. Eine feste Grenze gibt es nicht, die Einzelfallprüfung entscheidet.

Zahle ich als Nebengewerbe Gewerbesteuer?

Erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr – bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.