Das Bewachungsgewerbe gehört zu den am strengsten regulierten Gewerben. Grundlage ist § 34a GewO, ergänzt um die Bewachungsverordnung. Ohne Erlaubnis darf niemand Leben oder Eigentum fremder Personen gewerbsmäßig bewachen.
Zentral ist die Qualifikation: Für Tätigkeiten wie Objektschutz reicht die 40-stündige Unterrichtung der IHK. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Türsteherdienste, Schutz vor Ladendieben und Aufgaben in Aufnahmeeinrichtungen ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben – eine echte Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil.
Seit Einführung des Bewacherregisters werden nicht nur Inhaber, sondern auch alle Wachpersonen zentral erfasst und regelmäßig überprüft. Das macht den Einsatz kurzfristig angeworbener Kräfte praktisch unmöglich – Personalplanung braucht hier Vorlauf.
Ablauf Schritt für Schritt
- Qualifikation klären: Unterrichtung (40 Stunden) genügt nur für einfache Tätigkeiten, sonst Sachkundeprüfung
- Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen
- Zuverlässigkeitsüberprüfung inklusive Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden
- Eintragung ins bundesweite Bewacherregister
- Auch jeder eingesetzte Mitarbeiter wird registriert und überprüft
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Sachkundeprüfung oder Unterrichtung bei der IHK
- Führungszeugnis Belegart 0 und Gewerbezentralregisterauszug
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Bei juristischen Personen: Registerauszug und Nachweise für alle Vertretungsberechtigten
Häufige Fragen
Reicht die Unterrichtung oder brauche ich die Sachkundeprüfung?
Die Unterrichtung deckt nur einfache Bewachungstätigkeiten ab. Für Diskotheken, Ladendetektive, Citystreifen und Flüchtlingsunterkünfte ist die Sachkundeprüfung Pflicht.
Wie lange dauert die Erlaubnis?
Mit vollständigen Unterlagen meist 6 bis 12 Wochen, da die Zuverlässigkeitsprüfung eine Abfrage bei Verfassungsschutzbehörden einschließt.
Müssen meine Mitarbeiter auch geprüft werden?
Ja. Jede Wachperson wird vor dem Einsatz im Bewacherregister erfasst und auf Zuverlässigkeit überprüft.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.