Zuständigkeit in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bündelt Verwaltungsleistungen in service-bw. Viele Gemeinden nehmen die Gewerbeanmeldung darüber elektronisch entgegen, die Zuständigkeit bleibt aber bei der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt.
Die Kommunen in Baden-Württemberg führen ihre Gewerbeämter eigenständig. Weiterführende Erlaubnisse – etwa nach § 34a oder § 34c GewO oder im Gaststättenrecht – liegen je nach Zuschnitt bei der Stadt oder beim Landratsamt.
Online-Meldung über service-bw
In Baden-Württemberg lässt sich die Gewerbeanzeige vielerorts über service-bw online erledigen, ohne persönliche Vorsprache. Für den Kommunen des Landes führt der verlässlichste Weg über das städtische Portal, das auf das Verfahren verweist. Gebühren werden direkt online beglichen.
Anliegen und Formulare
Die Formulare GewA 1 bis GewA 3 sind bundeseinheitlich – Gebühren und Verfahren legen die Kommunen fest.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.