Zuständigkeit in Berlin
In Berlin melden Gewerbetreibende beim Ordnungsamt des Bezirks an, in dem die Betriebsstätte liegt – nicht zentral. Die Online-Meldung ist über das Landesportal möglich.
Die Kommunen in Berlin führen ihre Gewerbeämter eigenständig. Weiterführende Erlaubnisse – etwa nach § 34a oder § 34c GewO oder im Gaststättenrecht – liegen je nach Zuschnitt bei der Stadt oder beim Landratsamt.
Online-Meldung über Berlin.de Gewerbemeldung
Berlin betreibt mit Berlin.de Gewerbemeldung ein ausgebautes Verwaltungsportal, über das Gewerbemeldungen in vielen Kommunen elektronisch möglich sind. Ob den Kommunen des Landes daran angeschlossen ist, steht auf dem offiziellen Stadtportal. Für die Online-Meldung brauchen Sie in der Regel ein BundID-Konto oder den Online-Ausweis; die Bearbeitung dauert meist ein bis drei Werktage.
Anliegen und Formulare
Die Formulare GewA 1 bis GewA 3 sind bundeseinheitlich – Gebühren und Verfahren legen die Kommunen fest.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.