Anliegen

Gaststättenerlaubnis

Nötig, wenn Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt wird – Konzession nach dem jeweiligen Landesgaststättenrecht.

200–1.000 €Gebühr
4–12 WochenDauer
GemeindeZuständigkeit

Seit der Föderalismusreform ist das Gaststättenrecht Ländersache – die Anforderungen unterscheiden sich deshalb spürbar. Gemeinsamer Kern: Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt, braucht eine Erlaubnis. Reine Speisegaststätten ohne Alkohol sind in mehreren Ländern erlaubnisfrei und nur anzeigepflichtig.

Unterschätzt wird fast immer das Baurecht. Ob ein Ladenlokal überhaupt als Schankwirtschaft genutzt werden darf, entscheidet die Nutzungsgenehmigung – nicht der Mietvertrag. Wer erst mietet und dann fragt, sitzt im schlechtesten Fall auf einem Objekt, das nie eine Konzession bekommt. Ebenso relevant: Stellplätze, Lärmschutz gegenüber Nachbarn und Sperrzeiten.

Die Gaststättenunterrichtung der IHK ist ein eintägiges Verfahren zu lebensmittelrechtlichen Grundlagen und lässt sich früh erledigen – sie ist unabhängig vom konkreten Objekt gültig.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Vorab klären, ob die Räume baurechtlich als Gaststätte genutzt werden dürfen – der häufigste Ablehnungsgrund
  2. IHK-Unterrichtung absolvieren
  3. Antrag mit allen Nachweisen einreichen
  4. Prüfung durch Ordnungsamt, Bauamt, Lebensmittelüberwachung und ggf. Brandschutz
  5. Erlaubnis erhalten, Auflagen umsetzen

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis Belegart 0 und Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Nachweis der Gaststättenunterrichtung der IHK
  • Bauliche Unterlagen und Nachweis der Nutzungsgenehmigung der Räume
  • Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit Lebensmitteln

Häufige Fragen

Brauche ich eine Erlaubnis ohne Alkoholausschank?

In den meisten Bundesländern nicht – dann genügt die Anzeige des Betriebs. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Landesgesetz.

Wie lange dauert das Verfahren?

Realistisch 4 bis 12 Wochen, weil mehrere Behörden beteiligt sind. Die Bauprüfung ist meist der längste Posten.

Gilt die Erlaubnis auch für andere Räume?

Nein. Die Gaststättenerlaubnis ist an Person und Betriebsraum gebunden – bei Umzug ist sie neu zu beantragen.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.