Anliegen

Gewerbeummeldung

Pflicht bei Umzug innerhalb der Gemeinde, Wechsel oder Erweiterung der Tätigkeit – Formular GewA 2.

10–40 €Gebühr
meist sofortDauer
GemeindeZuständigkeit

Die Ummeldung ist der am häufigsten vergessene Verwaltungsschritt. Sie wird fällig, wenn sich Ihre Betriebsstätte innerhalb derselben Gemeinde verlagert, wenn Sie den Tätigkeitsschwerpunkt ändern oder das Angebot erweitern – etwa wenn aus einem reinen Onlinehandel zusätzlich ein Ladenlokal wird.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Umzug in eine andere Gemeinde: Dann greift keine Ummeldung, sondern eine Abmeldung am alten und eine Neuanmeldung am neuen Ort. Denn das Gewerbeamt ist immer an die Gemeinde gebunden, nicht an Ihre Person.

Auch die Erweiterung der Tätigkeit unterschätzen viele. Wer als Grafiker startet und später Webhosting mitverkauft, ändert damit die Zuordnung zu Kammern und möglicherweise die Erlaubnispflicht. Die Ummeldung kostet wenige Euro; eine über Jahre falsche Eintragung kann bei Prüfungen deutlich teurer werden.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob eine Ummeldung oder eine Neuanmeldung nötig ist (bei Umzug in eine andere Gemeinde: abmelden und neu anmelden)
  2. Formular GewA 2 ausfüllen und Änderung genau bezeichnen
  3. Gebühr zahlen, geänderten Gewerbeschein erhalten
  4. Änderung an Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft läuft über das Amt

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Der bisherige Gewerbeschein
  • Bei neuen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: die entsprechende Erlaubnis
  • Bei eingetragenen Unternehmen: aktueller Handelsregisterauszug

Häufige Fragen

Wann muss ich ummelden statt neu anzumelden?

Ummeldung bei Änderungen innerhalb derselben Gemeinde. Wechseln Sie die Gemeinde, melden Sie am alten Ort ab und am neuen an.

Muss ich bei einer reinen Namensänderung ummelden?

Bei Änderung des Firmennamens oder der Rechtsform ja. Bei einer privaten Namensänderung – etwa durch Heirat – reicht in der Regel die formlose Mitteilung.

Was kostet die Ummeldung?

Meist zwischen 10 und 40 Euro, je nach Gemeinde und Umfang der Änderung.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.