Bundesland

Gewerbeamt Saarland

Zuständigkeit, Online-Verfahren und Besonderheiten bei Gewerbemeldungen in Saarland – plus die Übersicht aller erfassten Städte und Gemeinden.

15Städte erfasst
Serviceportal SaarlandLandesportal
20–65 €Gebühr üblich

Zuständigkeit in Saarland

Das Saarland führt Gewerbemeldungen über die Gemeinden, ergänzt durch das Landesserviceportal.

Die Kommunen in Saarland führen ihre Gewerbeämter eigenständig. Weiterführende Erlaubnisse – etwa nach § 34a oder § 34c GewO oder im Gaststättenrecht – liegen je nach Zuschnitt bei der Stadt oder beim Landratsamt.

Online-Meldung über Serviceportal Saarland

Serviceportal Saarland bündelt in Saarland die digitalen Verwaltungsangebote. Für den Kommunen des Landes lohnt der direkte Blick auf das Stadtportal: Dort steht, ob die Gewerbemeldung elektronisch entgegengenommen wird oder ob das ausgefüllte Formular unterschrieben einzureichen ist.

Serviceportal Saarland ↗

Anliegen und Formulare

Die Formulare GewA 1 bis GewA 3 sind bundeseinheitlich – Gebühren und Verfahren legen die Kommunen fest.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.