Bundesland

Gewerbeamt Rheinland-Pfalz

Zuständigkeit, Online-Verfahren und Besonderheiten bei Gewerbemeldungen in Rheinland-Pfalz – plus die Übersicht aller erfassten Städte und Gemeinden.

130Städte erfasst
Serviceportal Rheinland-PfalzLandesportal
20–65 €Gebühr üblich

Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist bei Ortsgemeinden regelmäßig die Verbandsgemeindeverwaltung zuständig – ein häufiger Stolperstein bei der Wahl des richtigen Amts.

Achten Sie besonders auf die Ebene: Nicht jede Gemeinde führt ihr Gewerbeamt selbst. Häufig übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung die Gewerbemeldungen für die Mitgliedsgemeinden. Wer die falsche Stelle anschreibt, verliert Zeit – die Zuständigkeit steht auf dem offiziellen Portal der jeweiligen Kommune.

Online-Meldung über Serviceportal Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz stellt Verwaltungsleistungen über Serviceportal Rheinland-Pfalz bereit, der Ausbaustand unterscheidet sich aber von Kommune zu Kommune. Für den Kommunen des Landes kann die Online-Meldung verfügbar sein – in kleineren Verwaltungen endet das Angebot mitunter bei einem PDF zum Ausdrucken. Ein Blick auf die offizielle Website klärt das in wenigen Sekunden.

Serviceportal Rheinland-Pfalz ↗

Anliegen und Formulare

Die Formulare GewA 1 bis GewA 3 sind bundeseinheitlich – Gebühren und Verfahren legen die Kommunen fest.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.