Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen
NRW hat mit dem Wirtschafts-Service-Portal ein eigenes Angebot für Gewerbetreibende. Kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen führen die Gewerbeämter jeweils selbst.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen führen ihre Gewerbeämter eigenständig. Weiterführende Erlaubnisse – etwa nach § 34a oder § 34c GewO oder im Gaststättenrecht – liegen je nach Zuschnitt bei der Stadt oder beim Landratsamt.
Online-Meldung über Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Die Chancen auf eine vollständig digitale Anmeldung stehen in Nordrhein-Westfalen gut: Über Wirtschafts-Service-Portal.NRW sind Gewerbemeldungen für zahlreiche Kommunen freigeschaltet. Prüfen Sie für den Kommunen des Landes die offizielle Website – dort ist der Einstieg verlinkt. Identifiziert wird per BundID oder eID-Funktion des Personalausweises.
Wirtschafts-Service-Portal.NRW ↗
Anliegen und Formulare
Die Formulare GewA 1 bis GewA 3 sind bundeseinheitlich – Gebühren und Verfahren legen die Kommunen fest.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.