Zuständigkeit in Hamburg
Hamburg wickelt Gewerbemeldungen zentral über die Behörde für Wirtschaft und Innovation bzw. die Bezirksämter ab, ergänzt um ein Online-Verfahren.
Die Kommunen in Hamburg führen ihre Gewerbeämter eigenständig. Weiterführende Erlaubnisse – etwa nach § 34a oder § 34c GewO oder im Gaststättenrecht – liegen je nach Zuschnitt bei der Stadt oder beim Landratsamt.
Online-Meldung über hamburg.de Serviceportal
Die Chancen auf eine vollständig digitale Anmeldung stehen in Hamburg gut: Über hamburg.de Serviceportal sind Gewerbemeldungen für zahlreiche Kommunen freigeschaltet. Prüfen Sie für den Kommunen des Landes die offizielle Website – dort ist der Einstieg verlinkt. Identifiziert wird per BundID oder eID-Funktion des Personalausweises.
Anliegen und Formulare
Die Formulare GewA 1 bis GewA 3 sind bundeseinheitlich – Gebühren und Verfahren legen die Kommunen fest.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.