Zuständigkeit in Bayern
Bayern führt Verwaltungsleistungen im BayernPortal zusammen. Die Gewerbeanmeldung läuft je nach Kommune über das Portal oder direkt beim städtischen Gewerbeamt; kreisangehörige Gemeinden verweisen teils auf das Landratsamt.
Die Kommunen in Bayern führen ihre Gewerbeämter eigenständig. Weiterführende Erlaubnisse – etwa nach § 34a oder § 34c GewO oder im Gaststättenrecht – liegen je nach Zuschnitt bei der Stadt oder beim Landratsamt.
Online-Meldung über BayernPortal
Bayern betreibt mit BayernPortal ein ausgebautes Verwaltungsportal, über das Gewerbemeldungen in vielen Kommunen elektronisch möglich sind. Ob den Kommunen des Landes daran angeschlossen ist, steht auf dem offiziellen Stadtportal. Für die Online-Meldung brauchen Sie in der Regel ein BundID-Konto oder den Online-Ausweis; die Bearbeitung dauert meist ein bis drei Werktage.
Anliegen und Formulare
Die Formulare GewA 1 bis GewA 3 sind bundeseinheitlich – Gebühren und Verfahren legen die Kommunen fest.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.