Hessen

Gewerbeamt Frankfurt am Main

Ob Neugründung, Umzug des Betriebs oder Betriebsaufgabe: In Frankfurt am Main laufen alle Gewerbemeldungen über die zuständige Stelle der Stadtverwaltung. Diese Seite ordnet ein, was wo erledigt wird und welche Fristen gelten.

775.790Einwohner
60308–60599, 65929–65936PLZ
20–65 €Gebühr üblich
§ 14 GewORechtsgrundlage
Kurz gesagt

Für Gewerbeanmeldung, Ummeldung und Abmeldung in Frankfurt am Main ist die Gewerbemeldestelle der Kommune zuständig. Mitzubringen ist im Regelfall nur der Personalausweis; die Gebühr liegt üblicherweise zwischen 20 und 65 Euro. Verbindliche Auskünfte erteilt die Stadt selbst.

Das richtige Amt in Frankfurt am Main finden

In Hessen führen die Kommunen die Gewerbeämter eigenständig. Für Frankfurt am Main heißt das: Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung laufen über die Stadtverwaltung. Weiterführende Erlaubnisse – etwa nach § 34a oder § 34c GewO – liegen je nach Zuschnitt bei der Stadt oder beim Landratsamt.

Gewerbemeldung in Frankfurt am Main: was die Praxis bedeutet

Frankfurt am Main zählt etwa 775.790 Einwohner und bei rund 3.124 Menschen je Quadratkilometer entsprechend viele Gewerbebetriebe. Die Verwaltung ist darauf eingerichtet: eigene Gewerbemeldestellen, digitale Verfahren und in mehreren Fällen dezentrale Anlaufstellen in den Stadtbezirken. Prüfen Sie, welcher Standort für Ihre Betriebsstätte zuständig ist.

Frankfurt am Main im Überblick: Postleitzahlbereich {plz}, Vorwahl {vw}, Kfz-Kennzeichen {kfz}. Diese Daten helfen bei der Zuordnung, ersetzen aber nicht die Angabe der genauen Betriebsstättenanschrift im Formular.

Gewerbe in Frankfurt am Main online anmelden

Ob die Gewerbeanmeldung in Frankfurt am Main digital möglich ist, hängt von der Kommune ab. Hessen bietet mit Verwaltungsportal Hessen die Landesinfrastruktur, angeschlossen sind aber nicht alle Verwaltungen. Wo nur ein Formular zum Download bereitsteht, ist der persönliche Termin oft schneller als der Postweg, weil Rückfragen sofort geklärt werden.

Offizielle Quelle

Verbindliche Angaben zu Zuständigkeit, Sprechzeiten, Gebühren und Online-Verfahren macht ausschließlich die Stadt Frankfurt am Main selbst. Wir verlinken das offizielle Portal und führen bewusst keine eigenen Kontaktdaten, die veralten könnten.

frankfurt.de ↗

Diese Meldungen betreffen Frankfurt am Main

Diese Anliegen lassen sich beim Gewerbeamt in Frankfurt am Main erledigen – jeweils mit eigenem Formular, eigener Gebühr und eigenen Fristen:

Was auf den Gewerbeschein folgt

Sobald die Anzeige in Frankfurt am Main bearbeitet ist, verteilt das Amt die Daten an Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft. Ihre eigene Aufgabe bleibt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – dort fällt auch die Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung, die Sie mehrere Jahre bindet.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit überhaupt gewerblich ist, klären Sie das vor der Anmeldung mit dem Finanzamt statt mit dem Gewerbeamt. Die Abgrenzung zum freien Beruf trifft die Finanzverwaltung – eine falsche Weichenstellung lässt sich rückwirkend teuer korrigieren.

Das fragen Gründerinnen und Gründer in Frankfurt am Main

Brauche ich für ein Nebengewerbe in Frankfurt am Main eine Anmeldung?

Ja. Die Gewerbeordnung unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenerwerb. Relevant wird die Unterscheidung erst bei Krankenversicherung und Steuer.

Kann ich mein Gewerbe in Frankfurt am Main rückwirkend anmelden?

Möglich ist das, angemeldet wird aber bei Aufnahme der Tätigkeit. Eine deutlich verspätete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Muss ich ummelden, wenn ich innerhalb von Frankfurt am Main umziehe?

Ja, dafür gibt es das Formular GewA 2. Ziehen Sie dagegen in eine andere Gemeinde, melden Sie in Frankfurt am Main ab und am neuen Ort neu an.

Brauche ich als Freiberufler in Frankfurt am Main eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Wer unter § 18 EStG fällt, meldet kein Gewerbe an. Über die Einordnung entscheidet allerdings das Finanzamt und nicht die Stadt Frankfurt am Main – bei Grenzfällen lohnt die vorherige Klärung.

Welches Amt ist in Frankfurt am Main für die Gewerbeanmeldung zuständig?

Zuständig ist die Gewerbemeldestelle der Kommune, in der Ihre Betriebsstätte liegt – in Frankfurt am Main also die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Je nach Zuschnitt heißt die Stelle Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Bürgerbüro.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.