Glossar

Gewerbe

Definition: Jede selbstständige, planmäßig auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit, die nicht Freiberuf, Urproduktion oder reine Vermögensverwaltung ist.

In der Praxis

Der Gewerbebegriff steht nicht im Gesetz, sondern ist von der Rechtsprechung entwickelt. Praktisch entscheidet er darüber, ob Sie überhaupt beim Gewerbeamt vorstellig werden müssen.

Verwandte Begriffe

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