Glossar

IHK-Pflichtmitgliedschaft

Definition: Gesetzliche Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (§ 2 IHKG).

In der Praxis

Die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe mit geringem Ertrag sind vom Grundbeitrag befreit.

Verwandte Begriffe

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