Glossar

Gewerbeschein

Definition: Umgangssprachliche Bezeichnung für die Empfangsbestätigung der Gewerbeanzeige nach § 15 Abs. 1 GewO.

In der Praxis

Der Schein ist kein Befähigungsnachweis und keine Erlaubnis – er bestätigt nur, dass die Anzeige eingegangen ist. Banken und Vermieter verlangen ihn dennoch regelmäßig.

Verwandte Begriffe

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