Glossar

Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)

Definition: Behördliche Zulassung zum zulassungspflichtigen Handwerk ohne Meisterbrief in Härtefällen.

In der Praxis

Wird restriktiv erteilt und setzt regelmäßig eine Ausnahmesituation sowie den Nachweis ausreichender Kenntnisse voraus. Die Sachkundeprüfung vor der Handwerkskammer gehört meist dazu.

Verwandte Begriffe

← Zurück zum Glossar