Glossar

Anlage A der Handwerksordnung

Definition: Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, deren Ausübung an einen Befähigungsnachweis gebunden ist.

In der Praxis

Anlage B1 listet die zulassungsfreien Handwerke, Anlage B2 die handwerksähnlichen Gewerbe. Die Zuordnung entscheidet über Meisterpflicht und Kammerzugehörigkeit.

Verwandte Begriffe

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