Ratgeber

Gewerbe online anmelden: Wo es geht und wo nicht

Der Digitalisierungsstand unterscheidet sich je Bundesland und Kommune erheblich. Was heute realistisch funktioniert.

Seit dem Onlinezugangsgesetz sollen Verwaltungsleistungen digital verfügbar sein. Bei der Gewerbeanmeldung ist das weit fortgeschritten – aber nicht flächendeckend.

Wie es abläuft

Sie rufen das Portal Ihres Bundeslandes oder Ihrer Kommune auf, wählen die Gewerbemeldung und füllen das Formular digital aus. Zur Identifikation dient meist das BundID-Konto, teils der Online-Ausweis mit eID-Funktion. Die Gebühr wird online gezahlt, der Gewerbeschein kommt digital oder per Post – die Bearbeitung dauert typischerweise ein bis drei Werktage.

Wo es zuverlässig funktioniert

Größere Städte und Bundesländer mit ausgebauten Landesportalen sind in der Regel vollständig digital. Dazu zählen unter anderem service-bw in Baden-Württemberg, das Wirtschafts-Service-Portal in NRW, Amt24 in Sachsen und die Serviceportale in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Wo es hakt

In kleineren Gemeinden endet das Online-Angebot oft bei einem PDF zum Ausdrucken. Formal ist das keine Online-Anmeldung, sondern ein digitalisiertes Papierverfahren – Sie müssen unterschreiben und einreichen. Auch bei Gemeindeverbänden ist das Angebot uneinheitlich.

Was online nicht geht

Erlaubnispflichtige Gewerbe brauchen Originalnachweise und häufig persönliche Vorsprache. Reisegewerbekarte, Gaststättenkonzession und Erlaubnisse nach §§ 34a und 34c GewO lassen sich vorbereiten, aber selten vollständig digital abschließen.

Der pragmatische Weg

Prüfen Sie zuerst die offizielle Website Ihrer Gemeinde – sie ist auf jeder Stadtseite hier verlinkt. Steht dort ein Online-Verfahren, nutzen Sie es. Steht dort nur ein PDF, ist der persönliche Termin oft schneller als der Postweg, weil Rückfragen sofort geklärt werden.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.

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