Auf die Frage nach den Kosten fällt meist die Zahl 20 bis 65 Euro. Das stimmt – für die Gebühr. Die tatsächliche Belastung der ersten Monate liegt woanders.
Die Anmeldegebühr
Jede Kommune legt sie selbst fest. Üblich sind 20 bis 65 Euro für Einzelunternehmen; juristische Personen und Anmeldungen mit mehreren Inhabern liegen darüber. Die Ummeldung kostet meist 10 bis 40 Euro, die Abmeldung ist vielerorts kostenlos.
Erlaubnisse: der eigentliche Kostenblock
Wer eine Erlaubnis braucht, zahlt deutlich mehr: Reisegewerbekarte 150 bis 300 Euro, Maklererlaubnis nach § 34c etwa 150 bis 500 Euro, Bewachungserlaubnis nach § 34a 300 bis 1.000 Euro, Gaststättenkonzession 200 bis 1.000 Euro. Dazu kommen Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und je nach Fall Sachkundeprüfungen.
Was danach regelmäßig kommt
Kammerbeiträge: IHK-Grundbeiträge liegen häufig im Bereich von 30 bis 200 Euro jährlich, Handwerkskammern ähnlich. Nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe mit geringem Ertrag sind vom Grundbeitrag befreit – das gilt aber nicht automatisch, sondern nach Ertragsmeldung.
Berufsgenossenschaft: Beiträge richten sich nach Gefahrklasse und Lohnsumme. Auch ohne Mitarbeiter kann eine Mindestbeitragspflicht bestehen.
Gewerbesteuer: Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag – und durch die Anrechnung auf die Einkommensteuer für viele faktisch neutral.
Der unterschätzte Posten
Die teuerste Position ist selten eine Gebühr, sondern eine falsche Weichenstellung: eine zu enge Tätigkeitsbeschreibung, die mehrfach nachgemeldet werden muss, eine übersehene Erlaubnispflicht mit Bußgeld, oder die Kleinunternehmerregelung, obwohl im ersten Jahr hohe Investitionen mit Vorsteuerabzug anstanden.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gebühren, Zuständigkeiten und Verfahren legen die Kommunen und Länder eigenständig fest und können sich ändern.