Glossar

Handwerkskammer-Mitgliedschaft

Definition: Pflichtmitgliedschaft für Betriebe des Handwerks und handwerksähnlicher Gewerbe in der regional zuständigen Handwerkskammer.

In der Praxis

Wer handwerklich tätig ist, gehört zur HWK und nicht zur IHK. Bei Mischbetrieben kann eine Doppelmitgliedschaft entstehen.

Verwandte Begriffe

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