Glossar

Reisegewerbe

Definition: Gewerbliche Tätigkeit ohne feste Betriebsstätte, etwa an der Haustür, auf Straßen oder wechselnden Standorten (§ 55 GewO).

In der Praxis

Erfordert eine Reisegewerbekarte statt einer Anmeldung. Für bestimmte Waren – Arzneimittel, Wertpapiere – ist das Reisegewerbe ganz verboten.

Verwandte Begriffe

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