Glossar

Reisegewerbekarte

Definition: Personengebundene Erlaubnis für das Reisegewerbe, bundesweit gültig, mit Zuverlässigkeitsprüfung.

In der Praxis

Muss bei der Ausübung mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Ausgestellt wird sie von der Behörde am Wohnsitz, nicht am Einsatzort.

Verwandte Begriffe

← Zurück zum Glossar