Glossar

Katalogberufe

Definition: Die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich genannten freien Berufe wie Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, Ingenieur, Journalist.

In der Praxis

Der Katalog ist nicht abschließend – „ähnliche Berufe“ fallen ebenfalls darunter. Bei neuen Berufsbildern wie IT-Beratung entscheidet regelmäßig die Ausbildungstiefe.

Verwandte Begriffe

← Zurück zum Glossar