Glossar

Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)

Definition: Behördliche Untersagung der weiteren Gewerbeausübung bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.

In der Praxis

Häufigster Auslöser sind erhebliche Steuerrückstände und Zahlungsunfähigkeit. Die Untersagung kann auf alle Gewerbe erweitert werden – sie beendet faktisch jede Selbstständigkeit.

Verwandte Begriffe

← Zurück zum Glossar