Glossar

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Definition: Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck, ohne Mindestkapital und ohne Registerpflicht.

In der Praxis

Entsteht formlos, oft unbewusst. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts existiert das Gesellschaftsregister als freiwillige Option, die für Grundstücks- und Anteilsgeschäfte praktisch nötig wird.

Verwandte Begriffe

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