Glossar

Abfärbetheorie

Definition: Grundsatz, nach dem gewerbliche Einkünfte einer Personengesellschaft alle übrigen Einkünfte gewerblich „einfärben“ (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG).

In der Praxis

Für Gemeinschaftspraxen und Sozietäten gefährlich: Ein kleiner gewerblicher Anteil kann die gesamte Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig machen. Bagatellgrenzen der Rechtsprechung mildern das ab.

Verwandte Begriffe

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