Glossar

Handelsregister

Definition: Öffentliches Verzeichnis der Kaufleute und Handelsgesellschaften beim Amtsgericht.

In der Praxis

Der Eintrag ist unabhängig von der Gewerbeanzeige – beides ist nötig. Erst mit der Eintragung darf eine Firma im rechtlichen Sinn geführt werden.

Verwandte Begriffe

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